GKV: Wahltarife schränken Kündigungsrecht ein 

Die neuen Wahltarife der Krankenkassen schränken das Kündigungsrecht der Mitglieder ein. Versicherte sollten sich also kritisch und umfassend informieren bevor sie einen solchen Tarif wählen. Das berichtet das "HausArzt-Patientenmagazin".

So kann sich der Versicherte zum Beispiel für Wahltarife entscheiden, die Beitragsrückerstattungen oder auch Selbstbehalte vorsehen. Sie haben aber einen Nachteil: Der Kunde bindet sich für mindestens drei Jahre an die Kasse und verzichtet in dieser Zeit auf sein Sonderkündigungsrecht, eines der neuen Rechte der Gesundheitsreform.

Angesichts von mehr als 200 Krankenkassen wird es schwer fallen, den Überblick über die Angebote zu wahren. Doch statt zu verzweifeln, rät Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, alle Informationsquellen zu nutzen: "Broschüren, Zeitschriften, Verbraucherzentralen, das Internet und natürlich auch mal beim Hausarzt nachfragen."

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