Putzfrauen sollten sich nicht auf Schwarzarbeit einlassen. An die Nachteile der Schwarzarbeit erinnert die "Rheinische Post".
Wer schwarz arbeitet ist nicht unfallversichert. Das ist jedoch nicht das einzige Problem: Auch Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Dies gilt auch für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Arbeitgeber sparen zwar Mehrausgaben, sie begehen jedoch eine Ordnungswidrigkeit. Die kann dem Bericht zufolge mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Die "Rheinische Post" rechnet vor: Bei der Anmeldung der Putzfrau als 450-Euro-Minijobber fallen circa 4,33 Euro an Abgaben mehr an (drei Stunden in der Woche für 30 Euro). Zu den Abgaben gehören Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherungsbeiträge. Außerdem können die Arbeitgeber die Haushaltshilfe in der Steuererklärung angeben. Das kann zu Steuererleichterungen führen.
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