Private Grillpartys sind durch die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung. Dabei ist zu beachten, dass Haftpflichtversicherungen in der Regel nur den Zeitwert ersetzen. Vorsichtig sollten also vor allem die Gäste einer Grillparty sein: Die Privathaftpflicht des Gastgebers zahlt in der Regel nur einen Bruchteil von teurer ruinierter Sommerkleidung.
Versicherungsschutz auch beim Grillen auf dem Balkon
Wo gegrillt wird, spielt keine Rolle. So gilt zum Beispiel das Grillen auf dem Balkon nicht von vornherein als grob fahrlässig, erklärt Versicherungsexperte Rudnik. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine private Veranstaltung handelt. Wer im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung grillt, sollte sich davon überzeugen, dass eventuelle Schäden durch eine Veranstalterhaftpflicht abgedeckt sind. Das gilt übrigens auch für kleinere Anlässe wie für das Kindergartenfest oder das Straßenfest.
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