Wenn der eigene Computer durch einen anderen Menschen beschädigt wird, hat der Computerbesitzer Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung durch den Privathaftpflichtversicherer des Anderen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes München vom März 2010 (Az. 1 W 2689/09) gibt es einen Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall, wenn der Computer durch das Einwirken anderer zerstört wird. Dieser Anspruch sei aber nur dann bei der Privathaftpflichtversicherung durchsetzbar, wenn kein anderer internetfähiger Computer zur Verfügung stehe.
Foto: © Dreyling/BUND DER VERSICHERTEN
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr