Haftpflichtversicherung gegen Virenbefall 

Internetnutzer sollten über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachdenken. Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Computer und Internet aus. Sogar in fast zwei Dritteln aller privaten Haushalte in Deutschland ist das World Wide Web längst "zuhause". Damit steigt auch das Risiko beim Surfen im Internet. Durch einen Virenbefall können handfeste Schäden entstehen.

Über die meisten heutigen Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden bei Dritten durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten versichert, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. Voraussetzung ist, dass der User seine Daten gesichert und geprüft hat – beispielsweise durch einen Virenscanner oder eine Firewall. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen dem jüngsten Stand der Technik entsprechen.

Einen Haken gibt es dennoch: Es sind nur Ansprüche versichert, die in Europa und nach dem europäischem Recht geltend gemacht werden können. Bewusst verursachte Schäden werden selbstverständlich nicht ersetzt. Deshalb Achtung, betont die Vorsitzende des BdV, Lilo Blunck: "Der Versicherer zahlt keinesfalls, wenn eine Hacker-Attacke oder ein Angriff Trojanischer Pferde auf dem Rechner stattgefunden hat. Der Verursacher muss dafür selbst aufkommen.“

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