Schäden an Kunstwerken im Freien sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Das entschied einem Bericht des Internetportals Versicherungen News zufolge das Amtsgericht München. Eine Frau hatte versucht, von ihrer Hausratversicherung die Reparaturkosten für eine Stahlskulptur im Garten einzufordern. Die Skulptur war bei einem Sturm beschädigt worden. Versicherungsexperten hatten die Kosten für die Reparatur auf 4500 Euro geschätzt.
Das Gericht sah die Hausratversicherung aber nur für den unmittelbaren Versicherungsort in der Pflicht, also die Wohnung. So muss die Hausratversicherung zwar durchaus für am Haus befindliche Gegenstände wie Markisen oder Antennen aufkommen. Für Gegenstände im Garten bestünde aber kein Versicherungsschutz.