Der Schlagersänger Heino ist mit einer Klage gegen eine Versicherung im Streit um die Kosten seiner abgesagten Konzerttournee auch im Berufsverfahren gescheitert. Wie die "Ärzte-Zeitung" berichtet, wies das Oberlandesgericht Köln den Einspruch von Heinos Konzertveranstalter Kult Musik als unbegründet zurück (Az.: 9 U 2/10).
Der 71-Jährige hatte seine Konzerte 2007 abgesagt, weil er unter Herzproblemen und Ohrgeräuschen litt und sich darauf hin in ein Krankenhaus begab. Kult Musik forderte die entstandenen Kosten von mehr als drei Millionen Euro bei der Gothaer ein, wo der Sänger eine Ausfallversicherung abgeschlossen hatte.
Die Versicherung weigerte sich allerdings, die Kosten zu übernehmen, da Heino ihrer Ansicht nach falsche und unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss gemacht habe. Krankenakten von Heinos Ärzten ergaben, dass der Sänger in zwei Jahren 120 Mal beim Arzt wegen Ohrenrauschen, Rückenschmerzen und Bluthochdruck war. Zudem habe ihn seine Hausärztin in dieser Zeit 600 Schlaftabletten verschrieben, schreibt die "Ärzte-Zeitung" weiter.
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