Feuchtes Herbstlaub kann den Bürgersteig zur gefährlichen Rutschbahn machen. Es wird höchste Zeit, zu klären wer vor dem Haus Laub kehren muss. Sonst drohen Schadenersatzklagen.
In der Regel muss die Gemeinde dafür sorgen, dass die Bürgersteige sicher sind. Die Kommunen haben die Pflicht zum Kehren jedoch oftmals auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Eigentümer wiederum vereinbaren mit ihren Mietern, dass sie den Bürgersteig vom Laub freizuhalten haben. Mieter sollten also in diesen Tagen ihren Mietvertrag noch einmal lesen.
Vermieter muss Einhaltung der Kehrpflicht kontrollieren
Allerdings darf sich der Hausbeitzer nicht darauf verlassen, dass die Mieter ihre Pflicht tun. Kontrolliert er die Einhaltung des Kehrdienstes nicht, dann haftet er bei Unfällen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in den Mietverträgen eine Kehrpflicht vereinbart hat.
Bei Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung
Verunglückt ein Fußgänger trotz regelmäßigen Kehrens durch die Mieter, übernimmt die Herbst-Laub: Wer muss den Bürgersteig kehren?"
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