Heute werden viele Standesämter Doppelschichten schieben müssen, denn der 08.08.08 ist wohl das beliebteste Hochzeitsdatum des Jahres. So wollen sich in Münchens
Standesämtern insgesamt 73 Brautpaare das Ja-Wort geben – gut ein Drittel mehr als an einem gewöhnlichen Freitag. Noch größer ist der Ansturm auf die Standesämter in Hamburg. Mit 189 geplanten Trauungen werden sogar mehr als doppelt so viele
Trautermine vergeben.
Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. Doch am besten
noch bevor die Hochzeitsglocken verklungen sind, sollte das Paar einen Blick in seinen
Versicherungsordner werfen. Manche Versicherungen bestehen zweifach, manche gelten für beide Ehepartner, andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. "Zugegeben, romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen", sagt Martin Baumann, Generalvertreter der Allianz in München.
Für die Flitterwochen sollte zum Beispiel an eine Auslandsreise-Krankenversicherung gedacht werden. Wenn man im Urlaub krank wird, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. In allen Ländern leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht.
"Falls noch nicht geschehen, sollten sich Brautleute spätestens nach der Heirat
Gedanken um den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz machen", empfiehlt Olaf
Hottinger, Risikomanager der Allianz. Das ist besonders dann wichtig, wenn ein Ehepartner
finanziell vom anderen abhängig ist. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich
zum Beispiel der wirtschaftliche Verlust der Arbeitskraft absichern. Denn der Staat bietet
hier keinen ausreichenden Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr in vollem Umfang
ausgeübt werden kann. Das gilt vor allem für nach dem 1. Januar 1961 Geborene - sie
haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur
noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt oft zu gering aus, vor allem, wenn sie
den Lebensunterhalt von mehr als einer Person abdecken soll.
Interessant für frisch gebackene Ehepaare ist auch der Abschluss einer Riester Rente. Denn hier erhält nicht nur der Hauptverdiener und Beitragszahler die staatlichen Zulagen, sondern auch der Ehepartner – und das Ganze unter bestimmten Voraussetzungen sogar beitragsfrei.
Geld sparen können die Verliebten auch bei sogenannten Familien-Versicherungen (z.B. Haftpflicht). Hatte jeder Single vor der Heirat eine eigene Police, reicht nach der Heirat ein gemeinsamer Vertrag. Gemäß Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) kann der jüngere Vertrag gekündigt werden, den älteren muss das Paar in eine Familien-Haftpflichtversicherung umwandeln. „Gegenüber zwei separaten Single-
Verträgen kann man dabei bis zu 40 Prozent sparen“, verrät der Allianz Fachmann
Baumann. Dies gilt auch für die Rechtschutzversicherung.
Bevor der Bräutigam seine Liebste über die Schwelle hebt, sollte auch die Frage nach der
Hausratversicherung beantwortet sein. Haben beide eine, kann auch dabei der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. „Die Versicherungssumme des bleibenden
Vertrages muss jedoch dem Wert des gemeinsamen Hausstandes angepasst werden“, rät
Baumann.
Für alle Versicherungsverträge gilt: Namens- und Anschriftenänderungen müssen dem Versicherer auf jeden Fall mitgeteilt werden.