Hochzeitstag des Jahres: Auch an Versicherung denken! 

Heute werden viele Standesämter Doppelschichten schieben müssen, denn der 08.08.08 ist wohl das beliebteste Hochzeitsdatum des Jahres. So wollen sich in Münchens

Standesämtern insgesamt 73 Brautpaare das Ja-Wort geben – gut ein Drittel mehr als an einem gewöhnlichen Freitag. Noch größer ist der Ansturm auf die Standesämter in Hamburg. Mit 189 geplanten Trauungen werden sogar mehr als doppelt so viele

Trautermine vergeben.

Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. Doch am besten

noch bevor die Hochzeitsglocken verklungen sind, sollte das Paar einen Blick in seinen

Versicherungsordner werfen. Manche Versicherungen bestehen zweifach, manche gelten für beide Ehepartner, andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. "Zugegeben, romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen", sagt Martin Baumann, Generalvertreter der Allianz in München.

Für die Flitterwochen sollte zum Beispiel an eine Auslandsreise-Krankenversicherung gedacht werden. Wenn man im Urlaub krank wird, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. In allen Ländern leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht.



"Falls noch nicht geschehen, sollten sich Brautleute spätestens nach der Heirat

Gedanken um den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz machen", empfiehlt Olaf

Hottinger, Risikomanager der Allianz. Das ist besonders dann wichtig, wenn ein Ehepartner

finanziell vom anderen abhängig ist. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich

zum Beispiel der wirtschaftliche Verlust der Arbeitskraft absichern. Denn der Staat bietet

hier keinen ausreichenden Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr in vollem Umfang

ausgeübt werden kann. Das gilt vor allem für nach dem 1. Januar 1961 Geborene - sie

haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur

noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt oft zu gering aus, vor allem, wenn sie

den Lebensunterhalt von mehr als einer Person abdecken soll.

Interessant für frisch gebackene Ehepaare ist auch der Abschluss einer Riester Rente. Denn hier erhält nicht nur der Hauptverdiener und Beitragszahler die staatlichen Zulagen, sondern auch der Ehepartner – und das Ganze unter bestimmten Voraussetzungen sogar beitragsfrei.

Geld sparen können die Verliebten auch bei sogenannten Familien-Versicherungen (z.B. Haftpflicht). Hatte jeder Single vor der Heirat eine eigene Police, reicht nach der Heirat ein gemeinsamer Vertrag. Gemäß Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) kann der jüngere Vertrag gekündigt werden, den älteren muss das Paar in eine Familien-Haftpflichtversicherung umwandeln. „Gegenüber zwei separaten Single-

Verträgen kann man dabei bis zu 40 Prozent sparen“, verrät der Allianz Fachmann

Baumann. Dies gilt auch für die Rechtschutzversicherung.

Bevor der Bräutigam seine Liebste über die Schwelle hebt, sollte auch die Frage nach der

Hausratversicherung beantwortet sein. Haben beide eine, kann auch dabei der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. „Die Versicherungssumme des bleibenden

Vertrages muss jedoch dem Wert des gemeinsamen Hausstandes angepasst werden“, rät

Baumann.

Für alle Versicherungsverträge gilt: Namens- und Anschriftenänderungen müssen dem Versicherer auf jeden Fall mitgeteilt werden.

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