Ausbildungssuchende, die noch keinen Arbeitsplatz haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden. So vermeiden Schulabgänger spätere Rentennachteile, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Weitere Auskünfte zu Rentenansprüchen erteilt die Deutsche Renteversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 48070.
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