HUK-COBURG: Auch Umweltschäden sind versichert 

Ein neuer Tarif der HUK-COBURG bietet jetzt zusätzlich Schutz vor Risiken durch Umweltschäden. Zum 1. April 2008 wird die HUK-COBURG Versicherungsgruppe alle Neukunden und Stammkunden in der Kfz-Versicherung rückwirkend vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem neuen Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden freistellen, die beispielsweise nach einem Unfall oder einer Panne mit dem Fahrzeug eintreten. Wie es bei der Versicherung heißt, kommen sowohl Neu- als auch alle Bestandskunden ohne Mehrbeitrag in den Genuss dieser Deckungserweiterung.

 

Der Schutz gilt rückwirkend für alle Schäden seit dem 30. April 2007, soweit sie ab dem 1. April 2008 bekannt werden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR je Schadenfall und bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr. Ein Schadenfall belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Die Police ist beitragsfrei und gilt für ganz Deutschland.

 

Im November 2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getreten. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässer wird haftbar gemacht. Für Autofahrer gilt dies, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mindestens fahrlässig einen solchen Schaden verursachen.

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