Beim Versicherer HUK-COBURG sollen die neuen
verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für die Schadenregulierung bei bestehenden Kfz-Versicherungsverträgen und bei anderen Schaden- und Unfallversicherungen ab 2008 anwenden. Der Gesetzgeber hat die neuen Regeln nur bei Neuverträgen für 2008, bei Bestandsverträgen für 2009 vorgesehen.
Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten
Alles-oder-nichts-Prinzips vor: Das bedeutet, dass künftig bei grob
fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in
allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit
ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden
gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss.
Die HUK-COBURG
wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle
regulieren. In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und
Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG
bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
verzichtet. In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle
älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die
Leistungsfreiheit vorsehen.
Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung - in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen - und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht - gilt künftig die
Quotelung.
Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG eigenen Angaben zufolge ab 2008 in allen neuen
Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf
berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des
Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche
gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der
VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur
für Neuverträge.