Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata reicht die durchschnittliche garantierte Beitragsrendite von privaten Rentenverträgen mit 1,37 Prozent bei der aktuellen Inflation von 1,7 Prozent nicht für den Werterhalt des eingesetzten Kapitals. "Das macht den Verkauf schwierig", sagte Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD).
Nach Wegfall des Steuerprivilegs in der Kapitallebensversicherung 2005 ist der Absatz dieser Verträge drastisch eingebrochen. Dazu kommt, zum 1. Januar 2007 wurde der Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent gesenkt. Die Garantiezinssenkung führe dazu, dass andere Produkte von den Vertrieben mehr in den Vordergrund gestellt werden, so Will weiter. Das werden kapitalmarktnähere Verträge sein, etwa fondsgebundene Versicherungen.
Die Senkung der Mindestverzinsung dürfte eine herbe Verkaufsbremse sein. Zwar haben die meisten Anbieter die Überschussbeteiligung um jene 0,5 Prozentpunkte angehoben, um die der Garantiezins gesenkt wurde. Allerdings gehen nach einer Umfrage der Assekurata unter 50 Versicherern 84 Prozent der Anbieter davon aus, dass die Überschussbeteiligung im kommenden Jahr sinken wird. Im Gegensatz zum Garantiezins wird die Überschussbeteiligung jährlich deklariert, da sie eine Gewinnbeteiligung enthält.
Der Garantiezins wird staatlich festgelegt, der bei Vertragsabschluss geltende läuft über die gesamte Vertragsdauer. Die Differenz zwischen Garantiezins und garantierter Beitragsrendite entsteht, weil der Versicherer den Zins nicht auf den vollen Beitrag des Kunden anrechnet, sondern Risiko- und Kostenanteile abzieht.