Um Krankenkassenpleiten durch die Gesundheitsreform zu vermeiden, ist Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bereit, die Insolvenzregeln für die Krankenkassen zu entschärfen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Koalitionskreise.
Grundsätzlich sollen mit der Reform alle Krankenkassen insolvenzfähig werden. Bislang sind Regionalkassen wie die Orts- und Innungskrankenkassen durch Landesrecht davor geschützt. Außerdem sollen die Kassen wie Privatunternehmen Rückstellungen für die Altersversorgung nicht rentenversicherter Mitarbeitender, der "Dienstordnungsangestellten" (DO) bilden. Die DO haben wie Beamte ein lebenslanges Recht auf Alimentation durch ihren Arbeitgeber.
Dies hätte vor allem bei einigen Ortskrankenkassen dazu geführt, dass sie unmittelbar nach Inkrafttreten der Reform hätten Konkurs anmelden müssen, da sie diese Pensionsverpflichtungen nicht in ihren Haushaltsplänen berücksichtigen. Deshalb soll das Gesetz geändert werden, so das Handelsblatt weiter. Eine Möglichkeit wäre, diese Pensionsverpflichtungen der Kassen in eine neue Einrichtung auszugliedern. Unklar bleibt aber, wer diese finanzieren soll.
Daher stehe zur Diskussion, die Einführung der Insolvenzfähigkeit entweder zu verschieben oder sie schrittweise einzuführen. Darüber würden noch mit dem für das Insolvenzrecht zuständigen Justizministerium Gespräche geführt, hieß es.
Bei der für den 16. Februar geplanten Abstimmung über die Reform im Bundesrat wird immer wahrscheinlicher, dass die von der FDP mitregierten Länder der Reform die Zustimmung verweigern werden.