Kapitalgarantie bei fondsgebundenen Renten wichtig 

Fondsgebundene Renten für die private Altersvorsorge legen oft nicht fest, nach welchem Faktor die spätere Rente berechnet wird. Dadurch haben die Anbieter die Möglichkeit, die späteren Rentenzahlungen abhängig an veränderte Rahmenbedingungen frei anzupassen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, erwägt das Bundesfinanzministerium (BMF) diesbezüglich Änderungen.

Fondsgebundene Renten wie beispielsweise die staatlich geförderte Rürup-Rente haben zwei Nachteile: Die Sparer haben keine Kenntnisse von der Höhe der Kapitalsumme, die ihnen bei Beginn der Verrentung zur Verfügung steht, da der Wert der Fondsanteile schwankt und weil es – im Gegensatz zu Riester-Verträgen – keine Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge gibt, heißt es im Artikel.

Fondsgebundene Renten haben keinen Rentenfaktor

Zweiter Nachteil ist der fehlende Rentenfaktor. Das gilt zwar nicht für alle Rürup-Verträge, kann sich aber für die betroffenen Policen negativ auswirken, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Anbieter, die keinen festen Rentenfaktor garantieren, halten sich damit die Möglichkeit offen, spätere Rentenzahlungen entsprechend den im Lauf der Jahre sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Monatsrente pro 10.000 Euro Kapitalstock ist. Beispiel: Bei 40 Euro Rente je 10.000 Euro Deckungskapital würde ein Sparer für 60.000 Euro Fondsguthaben 240 Euro Monatsrente erhalten. Kürzt der Anbieter den Umrechnungsfaktor, fällt die Rente niedriger aus, schreibt die Zeitung.

Sparer sollten Kapitalgarantie bevorzugen

Bislang hat der Gesetzgeber die Versicherer nicht verpflichtet, bereits bei Vertragsabschluss die Berechnungsgrundlage der Fondsgebundenen Rente dem Anleger mitzuteilen und festzuschreiben. Einige Gesellschaften legen daher den Faktor zur Berechnung erst am Ende der Sparzeit fest, schreibt die Zeitung.

Wenn jedoch der Garantiezins während der Sparphase gesunken oder die Lebenserwartung des Sparers gestiegen ist, kann der Anbieter nach Angaben der Zeitung den Faktor verringern und somit die Rentenzahlungen mindern. Rürup-Sparer sollten daher Anbieter bevorzugen, die ihnen bereits bei Vertragsbeginn den feststehenden Rentenfaktor des Fonds nennen und über die gesamte Laufzeit garantieren können, rät die "Süddeutsche Zeitung".

Dem Bundesfinanzministerium sind die Nachteile der fondsgebundenen Renten inzwischen bekannt und man überlege derzeit, ob Anpassungen erforderlich sind, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung".

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