Das Bundeskartellamt soll künftig auch zuständig sein, wenn Krankenkassen fusionieren wollen. Flankierende gesetzliche Regelungen, die zusätzlich "wettbewerbsschädliche Monopolbildungen" verhindern, seien dagegen nicht erforderlich. So sieht es das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-WSG) vor, das derzeit als "Gesundheitsreform" im Bundestag debattiert wird.
Die Wettbewerbsbehörde kann also Fusionen prüfen, nicht aber gegen Kartellabsprachen der Krankenkassen - etwa Einkaufskartelle für Medikamente - vorgehen. In seiner Stellungnahme zur Gesundheitsreform hatte das Bundeskartellamt diese Regelung kritisiert und prognostiziert, in der Folge der Reform würden die Krankenkassen "nicht verstärkt individuell, sondern gemeinsam handeln und damit der Wettbewerb geschwächt" werden.
Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), "grundsätzlich sollte das Wettbewerbsrecht auch für den Gesundheitssektor gelten". Darin enthalten sei es, wettbewerbswidrige Absprachen zu verhindern. Laut Financial Times Deutschland sagte eine Sprecherin des Ministers am Montag, diese Frage gehöre zu den Details, die bis zur Verabschiedung des Reformgesetzes Mitte Januar im Bundestag noch geklärt werden müssten.