Nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) sind die gesetzlichen Krankenkassen oft zu unnachgiebig gegenüber Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen können. Einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" zufolge mahnte die Behörde die Krankenkassen, sie sollten die möglichen Kulanzspielräume ausnutzen, die es seit der jüngsten Gesundheitsreform gibt.
Denn wer die Beiträge nicht entrichten konnte, sah sich schnell mit strikten Forderungen konfrontiert, die fälligen Beiträge zu bezahlen. Seit Jahresbeginn 2008 seien mehr als 1000 Beschwerden vor allem von Selbstständigen eingegangen, die ein unnachgiebiges Vorgehen beklagten, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtete, die Kassen seien bisweilen "bei der Stundung von Beitragsnachzahlungen sehr restriktiv".
Dieses Vorgehen ist aber nicht im Sinne der Gesundheitsreform, beklagt das BVA. Denn es wurde vom Gesetzgeber 2007 festgelegt, dass die Krankenkassen für Kunden, die zur Zahlung der regulären Beiträge nicht imstande sind, Ermäßigungen bekommen können. Wenn sie Schulden bei der Krankenkasse anhäufen, sollte der seit Beginn der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag "angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann", heißt es im entsprechenden Gesetz. "Insbesondere bei sozialen Härtefällen wie Wohnungslosen ist die Beitragsnachzahlung regelmäßig zu ermäßigen", fordert jetzt das BVA.
Wie viele Menschen ihren Krankenkassenbeitrag nicht zahlen können, darüber gibt es laut BVA keine genauen Zahlen. Geschätzt wird, dass etwa 50.000 Neuversicherte Zahlungsschwierigkeiten haben. Die Krankenkassen fordern nun Zuschüsse aus Steuermitteln für die Versicherung von Menschen, die "nachvollziehbar nicht in der Lage sind, Beiträge oder gar aufgelaufene Beiträge aus vergangenen Monaten zu zahlen", sagte Ann Hörath vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen der Frankfurter Rundschau. Dieses Problem dürfe "nicht allein der Solidargemeinschaft der Beitragszahler aufgebürdet werden, sondern muss gesamtgesellschaftlich, also über Steuern, gelöst werden".
Seit April 2007 sind die Krankenkassen verpflichtet, auch Menschen aufzunehmen, die bisher keinen Versicherungsschutz hatten. Damit wollte das Bundesgesundheitsministerium dafür sorgen, dass sich wieder alle in Deutschland lebenden Menschen Krankenversichern können (banktip.de berichtete). Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben von dieser Klausel bisher gut 100.000 Menschen Gebrauch gemacht, schätzungsweise ein Drittel bis die Hälfte der Deutschen ohne Krankenversicherung.