Die meisten Krankenkassen haben zum 1. Januar 2007
ihren Beitragssatz erhöht. Drei Kalendermonate später werden auch die
von den Rentnern zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Beginnend mit der Rentenzahlung für April 2007 werden für
krankenversicherungspflichtige Rentner die höheren Beiträge von der
Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkassen abgeführt. Für die
Rentenbezieher wird sich dadurch der Auszahlungsbetrag der Rente
verringern. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Hälfte des
Krankenversicherungsbeitrages der Rentner.
Über die Änderung des Beitrags zur Krankenversicherung werden die
Rentner in der Regel nicht mehr durch einen Bescheid der
Rentenversicherung unterrichtet. Um das Verwaltungsverfahren zu
vereinfachen, nutzt die Rentenversicherung die Möglichkeit der
Information der Rentner über die Kontoauszüge der Kreditinstitute und
Banken.
Alle krankenversicherungspflichtigen Rentner, die bisher noch nicht in ihrem Rentenbescheid über das "Kontoauszugsverfahren"
informiert worden sind, erhalten in den nächsten Wochen ein
Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund über das
geänderte Verfahren. Weitere Fragen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenfreien Servicehotline 0800 100048070.