Kassenbeiträge für Rentner steigen zum 1. April 

Die meisten Krankenkassen haben zum 1. Januar 2007

ihren Beitragssatz erhöht. Drei Kalendermonate später werden auch die

von den Rentnern zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Beginnend mit der Rentenzahlung für April 2007 werden für

krankenversicherungspflichtige Rentner die höheren Beiträge von der

Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkassen abgeführt. Für die

Rentenbezieher wird sich dadurch der Auszahlungsbetrag der Rente

verringern. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Hälfte des

Krankenversicherungsbeitrages der Rentner.

Über die Änderung des Beitrags zur Krankenversicherung werden die

Rentner in der Regel nicht mehr durch einen Bescheid der

Rentenversicherung unterrichtet. Um das Verwaltungsverfahren zu

vereinfachen, nutzt die Rentenversicherung die Möglichkeit der

Information der Rentner über die Kontoauszüge der Kreditinstitute und

Banken.

Alle krankenversicherungspflichtigen Rentner, die bisher noch nicht in ihrem Rentenbescheid über das "Kontoauszugsverfahren"

informiert worden sind, erhalten in den nächsten Wochen ein

Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund über das

geänderte Verfahren. Weitere Fragen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenfreien Servicehotline 0800 100048070.

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