Bei Schäden durch unüberlegte Meldungen auf sozialen Netzwerken wie Facebook besteht meistens kein Anspruch auf Schadensersatz, warnen die Versicherungen.
Wer zum Beispiel seinen Urlaub über soziale Netzwerke ankündigt, macht es Einbrechern einfacher als nötig. So erleichtern ungeschützte Online-Profile das Ausspähen und bieten häufig alle erforderlichen Informationen für einen erfolgreichen Einbruch. Der Geschädigte hat dann fahrlässig gehandelt und muss den Schaden eventuell selber tragen.
Facebook-Party nicht versichert
Aber auch bei Ankündigungen von Veranstaltungen ist Vorsicht geboten. Denn bei einer offenen Einladung kann theoretisch jeder erscheinen. "Entwickelt sich eine Social-Media-Party zu einer Hausabrissparty, übernimmt keine Hausratversicherung den entstandenen Schaden zerstörter Einrichtungsgegenstände", so ein Experte der Zurich-Versicherung gegenüber dem Portal "Meedia".
Keine Haftung bei Vandalismus
Da die Schäden bei einer ausgearteten Party meist mutwillig begangen werden, stufen die Versicherungen diese als Vandalismus ein. Solche Schäden schließen die Versicherer in der Regel aus. Der Veranstalter muss für die entstehenden Kosten aufkommen.
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