Bestehende Unfallrenten sind von der angekündigten
Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht betroffen. Darauf
weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin.
Berichten zufolge plant die Bundesregierung das
Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung zu ändern. Dem
Willen von Bund und Ländern zufolge sollen diese Änderungen nach
bisherigem Stand nur Versicherungsfälle betreffen, die sich nach
Inkrafttreten der Reform ereignen. Das geht aus dem Eckpunktepapier
zur Reform der Unfallversicherung hervor und entspricht auch der
Vorgehensweise, die bei Reformen im Sozialversicherungsrecht üblich
ist. Wer also bereits heute eine Unfallrente von seiner
Berufsgenossenschaft bezieht, wird diese auch nach einer Reform in
gleicher Höhe weiter erhalten, so der HVBG.
Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Bei
einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit
übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung,
berufliche und soziale Rehabilitation. Bei bleibenden Unfall- oder
Krankheitsfolgen erhält der Versicherte eine Rente. Träger der
Unfallversicherung sind für den gewerblichen Bereich die
Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt
allein der Arbeitgeber.