Keine Änderung bei bestehenden Unfallrenten 

Bestehende Unfallrenten sind von der angekündigten

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht betroffen. Darauf

weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin.

Berichten zufolge plant die Bundesregierung das

Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung zu ändern. Dem

Willen von Bund und Ländern zufolge sollen diese Änderungen nach

bisherigem Stand nur Versicherungsfälle betreffen, die sich nach

Inkrafttreten der Reform ereignen. Das geht aus dem Eckpunktepapier

zur Reform der Unfallversicherung hervor und entspricht auch der

Vorgehensweise, die bei Reformen im Sozialversicherungsrecht üblich

ist. Wer also bereits heute eine Unfallrente von seiner

Berufsgenossenschaft bezieht, wird diese auch nach einer Reform in

gleicher Höhe weiter erhalten, so der HVBG.

Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Bei

einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit

übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung,

berufliche und soziale Rehabilitation. Bei bleibenden Unfall- oder

Krankheitsfolgen erhält der Versicherte eine Rente. Träger der

Unfallversicherung sind für den gewerblichen Bereich die

Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt

allein der Arbeitgeber.

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