Die am 1. Juli in Kraft tretende Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht für Betriebsrenten. Ab dem 1. Juli müssen Rentner und Arbeitnehmer 0,45 Beitragspunkte mehr an die Krankenkassen abführen, da sich Rentenversicherer und Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an Zahnersatz und Krankengeld beteiligen. Betriebsrentner zahlen bereits seit Januar 2004 alle Kassenbeiträge selbst und sind daher von der Regelung nicht betroffen. Dies berichtet der Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium.
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