Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung frühere Erkrankungen verschweigt, lebt gefährlich. Im Krankheitsfall kann er seinen Versicherungsschutz verlieren. Davor warnt das Internetportal finance-store. Der Versicherte braucht bei Abschluss der Versicherung aber nur Krankheiten angeben, die in dem von der Versicherung abgefragten Zeitraum lagen. Wenn der Versicherer keinen festen Zeitraum für zurückliegende Krankheiten angibt, rät finance-store zur Vorsicht. Im Schadensfall fällt es dem Versicherer sonst leicht, dem Versicherten falsche Angaben zur Last zu legen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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