Keine Praxisgebühr in der Schwangerschaft 

Schwangere müssen für bestimmte Leistungen keine Praxisgebühr beim Arzt zahlen. "Für Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft muss keine Praxisgebühr beim Arzt bezahlt werden. Die AOK PLUS trägt sämtliche Kosten", sagt AOK-Pressesprecherin Hannelore Strobel.

Dazu gehören zum Beispiel Untersuchungen und Beratungen zu Gesundheitsrisiken, Ernährung und eine regelmäßige Blutdruckmessung. Auch das frühzeitige Erkennen einer Risikoschwangerschaft durch eine Ultraschalldiagnostik, die Untersuchung auf Infektionen im Blut (zum Beispiel Röteln oder Hepatitis B) und Beratungen auch nach der Geburt gehören dazu.

Verordnet der Arzt während des Termins Medikamente oder andere Leistungen, die nicht die Schwangerschaft betreffen, muss er die Praxisgebühr verlangen. Es empfiehlt sich deshalb, mit dem Arzt vorher darüber zu reden und klare Absprachen zu treffen.

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