Die Krankenkassen werden keine Zusatzbeiträge erheben, um eine Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe zu finanzieren. Davon geht der GKV-Spitzenverband aus. Eine Verbandssprecherin des Krankenkassenverbands wies auf den Wettbewerbsnachteil hin, den ein solcher Schritt für die Kassen bedeuten würde. Die Versicherten können ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und die Kasse wechseln, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt.
Der GKV-Spitzenverband wiederholte auf Anfrage von banktip seine Forderung, dass die Kosten für eine Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Schließlich handele es sich um einen Akt der gesamtgesellschaftlichen Gefahrenabwehr.
Die Kosten für die Impfung beziffert der GKV-Spitzenverband auf rund 550 Millionen Euro. Wenn die Impfung jedoch von den niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden soll, käme bis zu einer Milliarde Euro zusammen.
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