Kfz-Versicherung nach Postleitzahlen 

Die AXA Versicherung hat die Berechnungsgrundlagen ihrer Kraftfahrtversicherungen geändert. Diese werden jetzt nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnortes der Halter berechnet. Auslöser dafür ist eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im September 2008 wirksam wird: Dann können die Landesbehörden auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug verzichten. Wenn die Bundesländer dies nutzen, haben Autofahrer die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen zu behalten.



Wer zum Beispiel von Köln nach Paderborn zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin mit "K"-Nummernschild fahren, wenn er möchte vorausgesetzt Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an. Das hat auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung: Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse). "Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September hinfällig", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Wer sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Der Versicherte profitiert nach unserem neuen System auch künftig immer von der günstigeren Einstufung in Paderborn, auch wenn er weiter das Kölner Kennzeichen nach einem Umzug behält."



Beispiel: Ein VW Golf, der in Köln zugelassen ist, wird in Regionalklasse 8 eingestuft und zahlt bei AXA für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung rund 249 Euro pro Jahr. In Paderborn (Regionalklasse 2 für die Haftpflicht, Regionalklasse 1 für die Teilkasko) kostet dasselbe Fahrzeug nur noch rund 195 Euro - der Autofahrer zahlt für die Versicherung 54 Euro weniger im Jahr. Nach dem neuen System von AXA spart er diese Summe auch dann, wenn er das "K"-Kennzeichen behält, das Fahrzeug aber am neuen Wohnsitz in Paderborn zugelassen ist. AXA stellt die Systeme schon jetzt um, um frühzeitig für die Änderung im September gerüstet zu sein. Die neue Tarifierung gilt für automatisch für alle neuen Verträge. Wer noch einen alten Vertrag besitzt und bei einem Ortswechsel sparen möchte, sollte auf die Umstellung des Vertrages achten.

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