Kinder verbessern Rentenansprüche 

Kindererziehungszeiten steigern den späteren Rentenanspruch erheblich. Für jedes nach 1991 geborene Kind bekommen Mütter bzw. Väter die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit von der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Für davor geborene Kinder sind es zwölf Monate.



Nach Einschätzung von Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, wirken sich die Erziehungsmonate „deutlich rentensteigernd aus.“ Wie Ulrich Theil weiter erläuterte, werden die Erziehungszeiten von der gesetzlichen Rentenversicherung so bewertet, „als hätte man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient.“ Dieses liegt 2006 bei rund 29.000 Euro in den alten und bei rund 24.000 Euro in den neuen Bundesländern.

Die Kindererziehung erhöht die Rente pro angerechnetem Jahr um 26 Euro monatlich in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern um knapp 23 Euro. Rentenexperte Ulrich Theil nennt ein Beispiel: "Eine Münchnerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später 234 Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."



Über eine höhere Rente können sich auch Eltern freuen, die nicht ihre leiblichen Kinder erziehen. Wer etwa Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder großzieht, bekommt ebenfalls eine höhere Rente angerechnet. Einen Anspruch auf Erziehungszeiten haben grundsätzlich alle Mütter oder Väter, aber jeweils nur einer von ihnen. Kindererziehungszeiten können aber auch zwischen den Elternteilen aufgeteilt oder ganz dem Vater zugeschrieben werden. Für diese Fälle ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile nötig.



Über die Erziehungszeit hinaus bekommen Eltern bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes eine sogenannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben. Diese kann relevant werden, wenn langjährig Versicherte rentenrechtliche Wartezeiten erfüllen müssen. Darüber hinaus können durch die Kinderberücksichtigungszeit beitragsfreie Zeiten, wie z. B. die schulische Ausbildung und das Studium, eine bessere Bewertung erhalten.

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