Die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG kümmert sich im Bereich Altersvorsorge verstärkt um potenzielle Kunden über 45 Jahre. 45 PLUS, so der Name eines neuen Vorsorge-Pakets, beinhaltet eine Renten-, eine Sterbegeld- und eine Unfallversicherung. "Die drei Bausteine können als Paket - die Renten- und Sterbegeldversicherung auch "solo" abgeschlossen werden", erklärt Hamburg-Mannheimer Vorstand Dr. Johannes Lörper.
Bei der Rentenversicherung kann der Kunde wählen, ob er die Variante mit einem laufenden Beitrag oder mit einem Einmalbeitrag abschließen möchte. Wer sich für eine Versicherung mit laufendem Beitrag entscheidet, hat zusätzlich die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Einmalzahlungen in das Paket zu integrieren. Darüber hinaus kann der Versicherte die sogenannte "Partner-Option" wählen, wenn die lebenslange Rente nicht nur für ihn allein, sondern auch für seinen Lebenspartner bzw. seine Lebenspartnerin ausgezahlt werden soll. Diese Zusatzversorgung ist ebenfalls nachträglich integrierbar - bis sechs Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn. Auch eine vorgezogene - wenn auch herabgesetzte - Rentenzahlung ist möglich: Und zwar ab dem 60. Lebensjahr in den fünf Versicherungsjahren vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Primäres Versorgungsziel der Sterbegeldversicherung ist es, die Bestattungskosten abzudecken. Bis zu einer maximalen Höhe von 7.500 Euro können sich Hamburg-Mannheimer-Kunden die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sichern. Wer sich bei Vertragsabschluss zunächst nicht für eine Sterbegeldversicherung entscheidet, kann dies bis zum 65. Lebensjahr nachholen.
Auch der dritte Vorsorge-Baustein - die Unfallversicherung - kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Sie beinhaltet Leistungen bei Invalidität und Krankenhausaufenthalt. Die Invaliditätsleistung wird in Form einer Kapitalzahlung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad erbracht. Verbleibt nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, so wird darüber hinaus eine lebenslange monatliche Unfall-Rente geleistet.
Nach Angaben des Versicherers erhöhen sich ab dem 3. Versicherungsjahr die Leistungen bei Invalidität und Unfall-Rente (ausgenommen Mehrleistungen) oder Tod um 3 Prozent. In Abhängigkeit von der zurückgelegten Versicherungsdauer kann die Leistung auf bis zu 25 Prozent ansteigen.
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