Bis zum 30. November können Deutschlands Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. "Bis zum 27. November sollte die Kündigung aber per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht sein", empfiehlt der Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Thorsten Rudnik. "Kündigungen sollten nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versendet werden", so Rudnik weiter.
Viele achten beim Vergleich von Kfz-Versicherungen vor allem auf einen günstigen Beitrag. "Das kann am Ende ein Fehler sein", mahnt Thorsten Rudnik: "Gute Bedingungen sind wichtiger als die Beitragshöhe. Stimmen die nicht, kann das die Versicherungsnehmer später trotz günstiger Beiträge im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen." Laut BdV sollten folgende Punkte bei der neuen Versicherung beachtet werden:
Ausreichende Deckungssumme (100 Mio. Euro)
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
Beitragsfreie Versicherung von Sonderausstattungen
Geltung der Wildschadenklausel für Tiere aller Art
Haftpflichtschutz für Mietfahrzeuge (Mallorca-Police)
Rabattretter (keine Höherstufung bei Unfall)