Wenn ein Versicherter in einer lebensbedrohlichen Situation Hilfe benötigt, kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Laut der AOK muss der Patient nur eine geringe Eigenbeteiligung bezahlen.
Ob Notarzt, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber: Versicherte müssen für den Einsatz nicht komplett zahlen, wenn esie sie aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation benötigen. Denn für solche Einsätze kommt die Krankenkasse auf.
Die Eigenbeteiligung der Versicherten beträgt zehn Prozent des Entgeltes. Dabei sei sie laut der AOK aber höchsten zehn Euro. Es spiele keine Rolle, ob eine stationäre Behandlung oder ambulante Versorgung mit sofortiger Entlassung nötig ist.
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