Krankenkassen dürfen nicht alles fragen 

Wenn Krankenkassen Fragebögen mit persönlichen Fragen verschicken, sind diese nicht immer rechtmäßig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Wer Krankengeld bezieht oder eine Kur plant, erhält häufig von seiner Krankenkasse einen sogenannten Selbstauskunftsbogen. Auf diesem sollen Versicherte Angaben zu Untersuchungen, Beruf, Reha-Maßnahmen, weiteren per­sönlichen Dingen machen. Diese Fragebögen sind laut Verbraucherzentrale in vielen Fällen unzulässig.

Befragung durch MDK

Die Krankenkassen sind zwar teilweise verpflichtet, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung zu beauftragen. Jedoch dürfen sie die Befragung nicht selbst vornehmen. Nur der MDK darf die gesundheitlichen Daten erfragen, so weit es im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Diese Auswertung gibt er dann an die Krankenkasse weiter.

Freiwilligkeit erforderlich

Versicherte können ihrer Krankenkasse freiwillig alle gewünschten Auskünfte erteilen. Auf die Freiwilligkeit muss jedoch oben auf dem Frage­bogen gut leserlich hingewiesen werden. Dieser Hinweis fehle häufig, so die Verbraucherzentrale.

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