Arneimittelhersteller sollen Generika nicht als solche gekennzeichnet haben und den Krankenkassen dadurch einen Millionenschaden zugefügt haben. Die Krankenkassen drohen nun, sich das Geld bei den Apothekern zurückzuholen. Diese warnen ihrerseits vor einem Finanzchaos bei der Abrechnung und rufen den Gesetzgeber zuhilfe.
Krankenkassen: Arzneimittelhersteller haben Generika nicht gekennzeichnet
Hintergrund: Auf nicht patentgeschützte, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) steht den gesetzlichen Krankenkassen ein Abschlag von zehn Prozent auf den Herstellerabgabepreis zu, der gesetzlich verankerte Generikaabschlag.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) beschuldigt einige Hersteller, Generika nicht entsprechend gekennzeichnet und den Krankenkassen den Generikaabschlag vorenthalten zu haben. Der GKV-Spitzenverband beziffert den Schaden auf 250 Millionen Euro.
"Katastrophale Zahlungsmoral" der Arzneimittelhersteller
Der GKV-Spitzenverband ruft die gesetzlichen Krankenkassen auf, in solchen Fällen künftig die Zuweisungen an die Apotheken zu kürzen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) warnt seinerseits vor einem Finanzchaos im Abrechnungswesen der Apotheken. Der DAV drängt auf eine schnelle Klärung des Streits und fordert Unterstützung durch das Bundesgesundheitsministerium.
DAV-Vorsitzender Fritz Becker wirft den Arzneimittelherstellern "katastrophale Zahlungsmoral" vor. Becker fordert die Pharmahersteller in einer Pressemitteilung auf, den von den Krankenkassen geforderten Betrag zu begleichen. Das Tricksen müsse ein Ende haben.

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