Einige gesetzliche Gesundheitsfonds räumt den Krankenkassen seit Anfang 2009 die Möglichkeit ein, Versicherten Beitragsgelder zurück zu erstatten, wenn sie gut gewirtschaftet haben.
Kassen, die mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen hingegen einen Zusatzbeitrag erheben. In dem Fall müssen sie ihren Vericherten jedoch ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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