Krankenkassen zahlen Beiträge zurück 

Einige gesetzliche Gesundheitsfonds räumt den Krankenkassen seit Anfang 2009 die Möglichkeit ein, Versicherten Beitragsgelder zurück zu erstatten, wenn sie gut gewirtschaftet haben.

Kassen, die mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen hingegen einen Zusatzbeitrag erheben. In dem Fall müssen sie ihren Vericherten jedoch ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

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