Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt ab sofort auch in Kroatien. Bisland mussten sich Kroatienurlauber von ihrer Krankenkasse noch einen Auslandskrankschein ausstellen lassen. Darüber informiert die Techniker Krankenkasse.
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Falls die Karte noch keine EHIC enthält, sollte man noch vor dem Urlaub die EHIC bei seiner Krankenkasse anfordern.
Die EHIC gilt bereits seit 2004 in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten. Außerhalb der EU wid sie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein beim Arztbesuch akzeptiert.
In vielen Ländern müssen die Versicherten allerdings mit Zusatzkosten bei der Behandlung im Ausland rechnen. In der Apotheke aber auch beim Arzt oder Zahnarzt fallen oftmals zusätzliche Kosten an, für die die Krankenkasse nicht aufkommt. In diesem Fall springt die private Auslandskrankenversicherung.
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