Kurzarbeit: Betriebliche Altersvorsorge weiterzahlen 

Arbeitnehmer sollten auch in Kurzarbeit die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist, kann sich die Weiterzahlung der Beiträge langfristig lohnen. Werden die Beiträge bei Kurzarbeit durch den Arbeitgeber nur teilweise gezahlt, droht schlimmstenfalls der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Weiterzahlung ist nach Angaben des BdV aber nur bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds möglich. Zudem erspart sich der Arbeitnehmer dadurch bei einer Wiederaufnahme des Vertrages möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung.

Notfalls kann man den Vertrag in der Kurzarbeitsphase auch beitragsfrei stellen. Die Versicherten sollten jedoch prüfen, wie, wann und welchen Bedingungen die Police wieder bedient werden kann. Einige Versicherer begrenzen die betragsfrei Zeit. Sollte diese überschritten werden, kann der Vertrag nicht mehr aufgenommen werden.

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