Wer in diesem Jahr noch eine Lebensversicherung abschließen möchte, sollte das lieber jetzt als später tun, rät das Magazin Focus im Internet. Für Lebensversicherungen, die nach dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, schränkt der Gesetzgeber die Steuerprivilegien ein.
Bisher profitieren Lebensversicherungskunden davon, dass in der Ansparphase keine Abgeltungssteuer anfällt. Dadurch bleibt der Zinseszinseffekt erhalten - im Unterschied zu anderen Kapitalanlagen. Der Fiskus greift erst bei Fälligkeit zu. Wird die Lebensversicherung erst dann fällig, wenn ihr Besitzer das 60. Lebensjahr vollendet hat, dann wird sogar nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Diese Regel der hälftigen Besteuerung von Lebensversicherungserträgen bindet Vater Staat ab dem 1. April 2009 an einen ausreichenden Todesfallschutz. Das bedeutet, dass Erträge aus Lebensversicherungen nun vollends steuerfplichtig werden, wenn im Vertrag ein Risikoschutz von wenig mehr als der Summe der eingezahlten Beiträge vorgesehen ist.
Dieser Mindesttodesfallschutz beträgt nach Angeben von Focus:
- Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge,
- bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer muss ein Einmalbeitrag vorgesehen sein,
- bei fondsgebundenen Kapitalpolicen muss der Mindesttodesfallschutz zehn Prozent über dem Vertragswert liegen.
Wer die Regelungen umgehen will, sollte seine Lebensversicherung noch vor dem 1. April dieses Jahres abschließen.