Nach Angaben der Allianz Versicherung müssen die meisten Langzeitarbeitslosen ihre Lebensversicherungen wegen Hartz IV nicht auflösen. Dies liegt zumeist daran, dass die Policen innerhalb der Freibetragsgrenzen liegen. Die befürchtete Kündigungswelle blieb nach Angaben des Branchenriesen bisher aus.
Die Allianz warnt in diesem Zusammenhang vor einer vorschnellen Kündigung der meist zur Altersvorsorge oder Familienabsicherung geschlossenen Lebensversicherungsverträge. Betroffene sollten vielmehr prüfen, ob Freibeträge optimal ausgeschöpft und Policen entsprechend angepasst wurden.
Der Grundfreibetrag beträgt 200,- € pro Lebensjahr (min. 4.100,- €, max. 13.000,- €). Über den Grundfreibetrag hinaus kann noch ein Altersvorsorgefreibetrag von ebenfalls 200,- € pro Lebensjahr angesetzt werden. Auch für diesen gilt allerdings die Höchstgrenze von 13.000,- €.
Voraussetzung dafür, dass eine Lebensversicherung unter den Altervorsorgefreibetrag fällt, ist eine sogenannte Hartz-Klausel im Versicherungsvertrag. Diese legt fest, dass der Kunde die Versicherung erst nach dem Eintritt in den Ruhestand verwerten kann.
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