Leistungsausfall bei spätem Kassenwechsel 

Versicherte der insolventen Krankenkasse City BKK sollten sich für den Kassenwechsel nicht zu viel Zeit lassen. Laut "Berliner Zeitung" kann das zu Leistungsausfällen bei Kranken- oder Pflegegeld führen.

Wer sich vor dem offiziellen Ende der City BKK, dem 1. Juli, bei seiner neuen Krankenkasse angemeldet hat, dürfte keine Probleme kommen. Das Gleiche gilt, wenn die Anmeldung vor dem Ende der gesetzlichen Wahlfrist am 14. Juli passiert.

Wer danach noch keine neue Kasse gefunden hat, wird über den Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung bis Mitte August bei einer neuen Kasse angemeldet. Während dieser Zeit werden die Betroffenen laut der Zeitung jedoch so behandelt, als wären sie unversichert.

Das heißt, Zahlungen von Kranken- oder Pflegegeld fallen aus. Ärzte müssen über private Rechnungen bezahlt werden. Die neue Kasse zahlt das Geld zwar zurück, das aber womöglich erst nach Monaten.

Die anderen Kassen wollen auf das Problem reagieren. Laut "Berliner Zeitung" soll eine "City BKK in Abwicklung" entstehen. Sie würde dann die entsprechenden Zahlungen bis zum 30. September leisten. Auch die Versichertenkarte der City BKK wäre bis zu diesem Zeitpunkt gültig.

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