Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann ab dem 1. Januar 2009 auf mehr zuzahlungsbefreite Arzneimittel zurückgreifen. Für vier Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs treten neue Festbetragsgrenzen in Kraft. Darauf weist die – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin (ABDA).
Die ABDA empfiehlt Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen. In Deutschland sind alle Apotheken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder volljährige Patient 10 % des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten ab 1. Januar 2009 Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 24.000 Fertigarzneimittel in 225 Festbetragsgruppen. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.