Wer Kinder erzieht, bekommt die Erziehungszeit später auf die Rente angerechnet. So werden für jedes ab 1992 geborene Kind die ersten drei Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben, für Geburten vor 1992 gibt es ein Jahr, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Anrechnung erfolgt nicht nur bei leiblichen Kindern, sondern z. B. auch bei Adoptiv- und Pflegekindern. Die Rente steigt damit pro Monat z. Z. um rund 78 Euro in den alten bzw. 69 Euro in den neuen Bundesländern für jedes Kind bei einer dreijährigen Erziehungszeit, erklärt Theil weiter.
Die Beiträge werden hierbei in voller Höhe vom Bund aus Steuermitteln getragen. Die Erziehungsperson, das kann Vater oder Mutter sein, wird so gestellt, als hätte sie während der Erziehungszeit weiter gearbeitet und Beiträge nach einem Durchschnittsverdienst entrichtet.
Erzieht man mehrere Kinder gleichzeitig, gibt es für jedes Kind die volle Kindererziehungszeit, die sich damit entsprechend verlängert, wenn sich die Geburten in den ersten drei Lebensjahren der Kinder überschneiden sollten. Bei nach 1992 geborenen Zwillingen würden z.B. 6 Jahre Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet.
Arbeitet der Elternteil, der die Erziehungszeit in Anspruch nimmt, während dieser Zeit nebenbei weiter, werden die Beiträge aus der Beschäftigung und aus der Kindererziehung dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die maximale Obergrenze ist allerdings die Beitragsbemessungsgrenze, heißt es beim Deutschen Rentenversicherung Bund.
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