Minijobber müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Immer wieder erliegen Minijobber und deren Arbeitgeber dem Irrtum, dass der Beitrag an die Minijobzentrale auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthalte. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin mit.
Lediglich bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge zur Unfallversicherung zusammen mit den anderen von der Minijobzentrale eingezogen. Beschäftigte im haushaltsnahen Bereich werden über den sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijobzentrale angemeldet.
Alle anderen geringfügig Beschäftigten müssen der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden. Bei einem Unfall trägt sie die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Bleibt die Erwerbsfähigkeit in Folge des Unfalls dauerhaft gemindert, zahlt die Unfallversicherung eine Rente.
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