Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld. Daran erinnert die Krankenkasse AOK.
Schwangere erhalten in den letzten sechs Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld. Der Anspruch auf die Zahlungen besteht auch am Entbindungstag und den folgenden acht Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird die Leistung erweitert. Die Mütter erhalten ab dem Entbindungstag dann für zwölf Wochen Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten fällt außerdem Mutterschaftsgeld für die Zeit zwischen Entbindung und errechnetem Termin an.
Die Mütter erhalten bis zu 13 Euro am Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber gleicht laut der AOK den Differenzbetrag zum Nettoverdienst aus. Wenn die Mutter selbstständig ist oder Arbeitslosengeld bezieht, richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach dem Krankengeld.
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