Neu-Rentner brauchen BIC und IBAN 

Wer ab Juli 2008 eine Rente beantragt, sollte die IBAN- und BIC-Angaben seiner Bankverbindung parat haben. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Die BIC- und IBAN-Angaben sind auch für all jene nötig, die ihre Bankverbindung ändern. "Für diejenigen, die schon eine Rente erhalten, ändert sich aber nichts. Die Renten werden weiterhin pünktlich ausgezahlt", so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Die Umstellung auf IBAN und BIC wird für die bereits laufend gezahlten Renten Ende 2008 automatisch vorgenommen.



Die Banken teilen IBAN und BIC bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen mit. Wer sich nicht sicher ist, sollte in seiner Bankfiliale nachfragen, rät die Deutsche Rentenversicherung.



Die Kürzel IBAN und BIC stehen für die International Bank Account Number und den Bank Identifier Code - sie treten an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl. Beide Angaben sind wichtige Bausteine für SEPA - Single Euro Payments Area - den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen. Europaweit werden daher Kontonummern und Bankleitzahlen zu IBAN und BIC vereinheitlicht.

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