Für Besitzer von Kleinkrafträdern beginnt am 1. März wieder ein neues Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da.
Die neuen Schilder sollten pünktlich zum Wechseltermin angebracht sein: Zum einen ist es strafbar ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ohne aktuelles Kennzeichen zu führen. Zum anderen sind es besonders Kleinkrafträder, die überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind und überdies häufiger als Motorräder gestohlen werden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher zu empfehlen.
Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung. Als Kleinkrafträder werden Mofas, Mopeds und Roller verstanden, aber auch Minicars und leichte Quads fallen unter diese Kategorie, und sind ab 1. März neu zu versichern.