Neue VVG-Regeln auch für Altverträge 

Die AachenMünchener Versicherung will nach eigenen Angaben die verbraucherfreundlicheren Regelungen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)im Schadenfall auch auf Altverträge anwenden. Das Unternehmen will damit alle Kunden an den für sie positiven Neuregelungen teilhaben lassen.



Die VVG-Reform gilt nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst ab Januar

2008 für Neuverträge. Erst ab 2009 sollen die Änderungen auch bei Kunden angewendet werden, die ihren Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben.



Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips vor. Das heißt, dass die Versicherer bei einem Schadenfall durch grobe Fahrlässigkeit des Kunden Teilsummen entsprechend der Schwere des Verschuldens zahlen müssen – bisher mussten die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit keine Leistung erbringen. Auch bei Obliegenheitsverstößen gilt künftig diese Quotenregelung. Zudem wird die Sechs-Monats-Frist zur Klage gegen einen Versicherer abgeschafft, der eine Leistung aus einem Schadenfall ablehnt. Auch diese Regelung gilt ab Januar 2008 für alle Kunden der AachenMünchener Versicherung AG.

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