Neuer Versorgungsausgleich ab 1. September 

Der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten bei der Scheidung ist zum 1. September neu geregelt worden. Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge müssen nun einzeln geteilt werden. Dabei teilen die Familiengerichte jedes während der Ehe erworbene Anrecht hälftig unter den ehemaligen Ehepartnern auf.

Ratgeber: Das ist neu beim Scheidungsrecht

Neues auch bei Zugewinnsausgleich: Hier berücksichtigen die Familiengerichte von nun an auch Schulden, die einer der Partner mit in die Ehe oder Partnerschaft gebracht hat.

Ausführliche Informationen zu den neuen Bestimmungen bietet unser Ratgeber Scheidungsrecht: Das ändert sich zum 1. September 2009

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