Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die nun im Bundestag verabschiedete Reform des Versicherungsvertragsrechts als unzulänglich kritisiert. Nach wie vor werde die Höhe der Vermittlerprovision und nicht der Bedarf der Kunden über den Abschluss eines Versicherungsvertrages entscheiden, ärgerte sich vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Müller konstatierte, die Regierung habe sich in verschiedenen Punkten der Versicherungslobby gebeugt: "Alle Schlupflöcher, die auf Druck der alten Bundesregierung zugunsten der Versicherungswirtschaft in der Richtlinie geschaffen wurden, sollen offenbar voll ausgenutzt werden - zum Leidwesen der Versicherten". In wesentlichen Punkten riskiere die Regierung zugunsten der Versicherungslobby sogar einen Bruch des europäischen Rechts. Die Reform war nötig geworden, weil eine EU-Richtlinie zum Versicherungsrecht in deutsches Recht übersetzt werden musste.
Auch mit dem neuen Gesetz gibt es keine Garantie für eine umfassende Beratung. Zum Beispiel wird die Ausführlichkeit, mit der ein Vermittler den Kunden eine Produktempfehlung begründen muss, von der Prämienhöhe abhängig gemacht, die der Vermittler zu erwarten hat. "Je niedriger die Prämie, desto weniger Information", nennt das der vzbv und weist darauf hin, dass eine Gesamtberatung, die gefährliche Deckungslücken beim Versicherungsschutz aufzeigen könnte, noch immer nicht vorgesehen sei.
Insgesamt bleiben zu viele Qualitätsprüfungen ohne externe Kontrolle den Versicherungsunternehmen überlassen. "Gebundene" Vermittler, die nur die Versicherungsprodukte eines bestimmten Versicherungsunternehmens verkaufen dürfen, brauchen demnach keine behördliche Berufszulassung, sondern nur das Vertrauen ihres Arbeitgebers. Auch wenn sie Versicherungen nebenbei, als Zusatz zu anderen Leistungen verkaufen, etwa Lebensversicherungen zu Bauspardarlehen, brauchen die Vermittler keinerlei Qualifikation nachzuweisen.