Osterfeuer sollte kein Versicherungsfall werden 

Am Osterwochenende werden vielerorts die

traditionsreichen Osterfeuer entzündet. "Damit Dritte durch das Feuer nicht gefährdet werden sollten einige Regeln beachtet werden", gibt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG, zu bedenken.

Die Platzwahl ist bei einem Osterfeuer ausschlaggebend. Generell

ist immer die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Findet

das Feuer auf einem öffentlichen Grund statt, so sind die zuständigen

Orts- bzw. Bezirksämter zu informieren. In manchen Gemeinden ist es

Privatleuten nicht gestattet, Osterfeuer zu veranstalten. Hier müssen

gegebenenfalls Genehmigungen eingeholt werden.



Wichtig ist ebenfalls, dass Nachbarn durch Flammen nicht gefährdet

oder durch Qualm belästigt werden. Deshalb heißt es, die Anwohner

rechtzeitig zu informieren. Außerdem ist der Abstand zu anderen

brennbaren Materialien und Gebäuden, ein möglicher Funkenflug aber

auch ein trockener Untergrund zu beachten, denn das Feuer kann sich

schnell unkontrolliert ausweiten. Deshalb sind Löschgeräte,

beispielsweise ein Gartenschlauch mit Wasseranschluss, bereitzuhalten

und das Feuer muss jederzeit beherrschbar bleiben.



Umweltschutz hat oberste Priorität: Das beste Brennmaterial ist

trockenes, unbehandeltes Holz und trockener Gartenschnitt. Plastik,

Autoreifen oder andere behandelte Stoffe gehören nicht dazu. Lagert

das Brennmaterial bereits seit längerer Zeit als Osterfeuer

aufgeschichtet, ist darauf zu achten, dass keine Kleintiere im

Holzstapel hausen bzw. nisten. Vorsichtshalber ist der Stapel

umzusetzen.



Ein weiterer Tipp: in der Nacht vor dem Abbrennen sollten größere

Holzstapel besser bewacht werden, damit keine Brandstifter das Holz

unkontrolliert anzünden und spielende Kinder nicht in den Stapel

hineingelangen.



Als Zeitraum für das Abbrennen eines Osterfeuers wird der

Ostersonnabend und Ostersonntag allgemein festgesetzt. Sollte das Feuer trotz aller Vorsicht außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Deshalb sollte die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

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