Pflegeeinrichtungen dürfen keine einseitigen Preiserhöhungen durchführen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen eine Oberhausener Pflegeeinrichtung geklagt und vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen. Laut dem vzbv entschieden weitere Gerichte ähnlich.
In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf ging es um eine Klausel, die dem Betreiber von Pflegeeinrichtungen die einseitige Preiserhöhung erlaubte. Das Landgericht erklärte sie für unzulässig. Sie widerspreche dem Grundsatz, dass getroffene Vereinbarungen nur über alle Vertragspartner geändert werden können. Außerdem stimme die Klausel nicht mit dem Regeln des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz überein.
In dem Fall ging es nicht um die Klausel allein. Der Betreiber verlangte auch, dass die Bewohner der Pflegeeinrichtung für das Befestigen von Namensetiketten an ihrer Kleidung bezahlten. Das Gericht erklärte diese Regel für rechtswidrig. Die Wäschebesorgung wurde bereits als Standardleistung bezahlt. Der Betreiber müsse deshalb selber die Kleidung dem richtigen Bewohner zuordnen.
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