Leisten Studenten ein in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum ab, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. "Ganz gleich ob man in der Studentischen Krankenversicherung oder über einen Angehörigen familienversichert ist, während eines vorgeschriebenes Praktikums in der Studienzeit muss man keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen“, informiert AOK-Sprecherin Hannelore Strobel.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob dem Praktikanten für seine Arbeit eine Vergütung gezahlt wird oder nicht. Bezieht ein familienversicherter Student aber über einen längeren Zeitraum als zwei Monate ein monatliches Entgelt über 400 Euro, muss er während dieser Zeit den "Studentenbeitrag" für die Krankenversicherung entrichten.
Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolvieren, werden als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wenn das monatlich erzielte Entgelt 400 Euro übersteigt. Für Praktika, die vor oder nach einem Studium absolviert werden, gilt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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