Die gesetzlichen Krankenversicherungen beginnen, Wahltarife in ihr Angebot aufzunehmen. Als erste hat die AOK Rheinland-Hamburg hat vom zuständigen Landesversicherungsamt die Genehmigung erhalten, ihren Versicherten Zusatzpolicen zu verkaufen. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet, halten die privaten Krankenversicherungen dies für wettbewerbswidrig.
Seit der Gesundheitsreform dürfen gesetzliche Krankenversicherungen die so genannten Wahltarife für Zusatzleistungen auch eigenständig anbieten. Bisher brauchten sie dafür einen privaten Partner. Die AOK Rheinland-Hamburg plant bisher den größten Katalog an Wahltarifen. Der jetzt genehmigten Auslandsreiseversicherung sollen Tarife für Zahnersatz, homöopathische Arzneimittel, Auslandsschutz und Ein-/Zweibettzimmer in Kliniken folgen, heißt es in der FR unter Berufung auf eine Unternehmenssprecherin.
Die Krankenversicherungsgesellschaft Continentale wird gegen die neuen Wahlleistungstarife der Krankenkassen klagen. "Dies ist ein frontaler Angriff der Krankenkassen auf den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen. Dagegen werden wir uns mit allen Rechtsmitteln wehren", kündigte der Vorstandsvorsitzende der Continentale, Rolf Bauer, in einer Pressemitteilung an.
Der Debeka-Vorstand für die Krankenversicherung, Roland Weber, rechnet zudem mit einem Kartellverfahren der EU-Kommission. Es könne nicht angehen, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die subventioniert werde, keinen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalerfordernissen unterliege und keine Steuern zahle, den privaten Krankenversicherern in ihrem Geschäftsfeld Konkurrenz mache.